(Stand: 14.04.2022)
1. Möglichkeit 1: Der Gottesdienst wird mit Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen verschiedener Hausstände gefeiert: Am Sitzplatz muss keine Maske getragen werden. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
2. Möglichkeit 2: Der Gottesdienst wird ohne Abstandsregelungen gefeiert: Es muss eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
3. Gottesdienste im Freien können ohne Einschränkungen gefeiert werden.
4. Vor und während des Gottesdienstes sorgt ein „Ordner“-Team durch Hinweise dafür, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. (z.B. durch Zuweisung der Plätze).
5. Die Kirche wird regelmäßig vor und nach dem Gottesdienst gelüftet.
6. Pfarrer/Pfarrerin oder Lektor brauchen beim liturgischen Sprechen und Predigen keine Schutzmaske zu tragen, wenn der Abstand zu den Kirchenbesuchern bei lautem Sprechen mindestens 4 m beträgt. Beim Sprechen mit einer Mikrofonanlage muss der Abstand mind. 2 m betragen. Dies gilt auch für Mitwirkende an der Liturgie.
7. Instrumentalensembles wie auch Posaunenchöre dürfen spielen. Dabei soll, wenn möglich, ein Abstand zueinander von 1,5 m und zu Gottesdienstbesuchern von 2 m eingehalten werden. Beim Musizieren und Singen gilt keine Maskenempfehlung.
8. Desinfektionsmittel: Am Ausgang der Kirchen stehen einfache Desinfektionsmittelspender zur Nutzung bereit (freiwilliger Gebrauch).
9. Für Beschäftigte besteht die Möglichkeit, einen Schnelltest als Selbsttest durchzuführen. Ein Selbsttest wird zur Verfügung gestellt.