Kirchenvorstandswahl 2018

 „Im Kirchenvorstand wirken Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen.“

(Kirchenverfassung, Art. 21)

Nach sechs Jahren beginnt zum 1. Advent 2018 eine neue Amtsperiode im Kirchenvorstand. Als Kirchengemeinden können wir froh und dankbar sein für die treuen Dienste und das große Engagement der Kirchenvorstände in den letzten Jahren. Nun heißt es, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, Kandidaten für die nächste Wahl zu finden.

Bis 20. Mai soll ein erster vorläufiger Wahlvorschlag  zustande gekommen sein.

Sind Sie auch ein Kandidat? Können Sie sich vorstellen, als Kirchenvorsteherin die Geschicke Ihrer Kirchengemeinde mit zu leiten?

„Was kommt da auf mich zu?“ – Einige Antworten mögen Klarheit bringen:

1. Vom Zeitaufwand ist das Engagement im Kirchenvorstand relativ überschaubar: vierteljährlich trifft sich der Kirchenvorsand zur Sitzung, je nach Bedarf manchmal öfter zur Absprache.

Mit den anderen Kirchenvorständen der Pfarrei treffen wir uns zusätzlich zweimal im Jahr.

2. Der Kirchenvorstand darf entscheiden über

– Zeit und Form der Gottesdienste.

– den kirchlichen Haushalt und die Verwendung der finanziellen Mittel.

– die Instandhaltung und Nutzung der kirchlichen Gebäude – oder deren Verkauf.

3. Kirchenvorsteher tragen Mitverantwortung für die Vermittlung des christlichen Glaubens, wie im Kindergottesdienst, der Konfirmanden- und Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.

4. Sie sehen seelsorgerliche, diakonische und missionarische Aufgaben in der Gemeinde.

5. Sie verantworten Personalentscheidungen in der Kirchengemeinde, einschließlich der Besetzung der Pfarrstelle.

6. Auch die Mitarbeit in übergemeindlichen Gremien (Dekanat) ist bei Interesse möglich. 

Näheres beantworten Ihnen gerne die Kirchenvorsteher und Pfr. Raithel. 

Unsere Kirchengemeinden brauchen Menschen, die Verantwortung übernehmen.

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