Besondere Schutzmaßnahmen in Zeiten der Corona-Krise Infektionsschutzkonzpt für die Gottesdienste

(Stand: 02.06.2022)

Mit der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sind die meisten Beschränkungen der vergangenen Monate entfallen.

1. Maskenpflicht: Es besteht keine Maskenpflicht. Selbstverständlich sind Gottesdienstbesucher und –besucherinnen auch mit Maske willkommen.

2. Teilnehmerkreis: An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.

3. Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren zu Gottesdienstbesuchern einen Abstand von 2 Metern einhalten und, wenn möglich, zueinander einen Abstand von 1,5 Metern.

4. Die Kirche wird regelmäßig vor und nach dem Gottesdienst gelüftet.

5. Am Ausgang der Kirchen stehen einfache  Desinfektionsmittelspender zur Nutzung bereit.

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